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   LG Hamburg, 20.02.1992 - 613 StVK 707/91, 613 StVK 708/91   

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LG Hamburg, 20.02.1992 - 613 StVK 707/91, 613 StVK 708/91 (https://dejure.org/1992,5610)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.1992 - 613 StVK 707/91, 613 StVK 708/91 (https://dejure.org/1992,5610)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - 613 StVK 707/91, 613 StVK 708/91 (https://dejure.org/1992,5610)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 57 Abs. 1 Nr. 2

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 978
  • NStZ 1992, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer

    Die anzustellende Prognose kann danach, entsprechend ihrer relativen Unbestimmtheit, bei der im umgekehrten Falle das Erprobungswagnis auch keine Gewißheit künftiger Straffreiheit voraussetzt (vgl. Dreher/Tröndle, 45. Aufl., § 57 StGB Rdn. 6; Schönke/Schröder/Stree, 24. Aufl., § 57 StGB Rdn. 16; jeweils m.w.N.), bereits ungünstig erscheinen, wenn die "hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten" besteht (vgl. BVerfG, NJW 1988, 1715 [1716]; LG Hamburg, MDR 1992, 978 ).

    Von welcher Tragweite dabei dieser Verdacht zu sein hat, um die Prognoseentscheidung günstig oder ungünstig erscheinen zu lassen (vgl. dazu LG Hamburg, MDR 1992, 978 ), ist der Auslegung durch die dazu berufenen Fachgerichte vorbehalten und vom Bundesverfassungsgericht nur in eingeschränktem Umfange zu überprüfen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

  • KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18

    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer und nicht rechtskräftig

    Abhängig vom Einzelfall können deshalb ein gegen den Verurteilten bestehender dringender Tatverdacht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. April 1993, a.a.O., Rdnr. 12; OLG Frankfurt a. M., a.a.O.; Senat, Beschluss vom 6. Juli 2006, a.a.O., juris Rdnr. 11; Frieder Dünkel in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, Strafgesetzbuch, 5. Aufl., § 37 Rdnr. 37 [mit kritischen Anmerkungen]; Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. § 57 Rdn. 16a [Übersicht]; jeweils m.w.N..) oder der für eine Anklageerhebung erforderliche hinreichende Tatverdacht (OLG Bamberg, a.a.O.; LG, Hamburg, MDR 1992, 978, 979; KG, Beschluss vom 31. Juli 2014, a.a.O.) für Zweifel an der Verantwortbarkeit der Strafaussetzung ausreichen.
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